Penalties treten in verschiedenen Ausprägungen auf, die sich laut Von Google abgestraft in drei Klassen einteilen lassen:
PageRank Abwertung
Eine Abwertung des PageRanks wird in der Regel für Webseiten verhängt, die Links verkaufen ohne dabei das nofollow Attribut zu benutzen und betrifft die komplette Domain. Obwohl der PageRank heutzutage nur noch als geringer Einflussfaktor für das Ranking zählt, ist er immer noch das maßgebliche Kriterium bei der Preisgestaltung beim Linkverkauf. Normalerweise hat die Abwertung des PageRanks keinen Einfluss auf das Ranking der abgestraften Webseite, woraus man zwei mögliche Schlüsse ziehen kann:
- Es findet lediglich eine Abstrafung des sichtbaren PageRanks statt, nicht jedoch des intern zur Berechnung des Rankings verwendeten PageRanks.
- Der Einfluss des PageRanks ist mittlerweile so gering, dass auch eine Abwertung das Ranking nicht beeinflusst.
Eine solche Penalty lässt sich durch die Verringerung des sichtbaren PageRanks feststellen, ohne dass sich die Backlinkstruktur der Domain entsprechend geändert hat. Teilweise wird sogar gar kein Wert mehr für den PageRank angezeigt. Die ist auch als der „graue Balken“ bekannt, der normalerweise nur bei sehr jungen Webseiten in der PageRank Anzeige der Google Toolbar angezeigt wird.
Rückstufung im Ranking
Die betroffene Seite wird im Ranking zurückgestuft. Dies kann sich sowohl auf das Ranking einzelner Begriffe wie auch auf das der gesamten Domain beziehen. Penalties dieser Art sind als -30, -50, etc. Penalty bekannt. Die betroffene Seite kann in diesem Fall nicht mehr auf die vorderen Positionen der Suchergebnisse vordringen und bekommt in Folge dessen nur noch geringen Traffic durch die Suchmaschine.
Diese Penalty lässt sich meist nicht eindeutig bestimmen, da auch andere Faktoren für die schlechtere Platzierung verantwortlich sein können. Dazu zählen unter anderem verbesserte Webseiten der Konkurrenz und Änderungen am Rankingalgorithmus. Es gibt jedoch einige Anzeichen, die für diese Penalty Ausprägung sprechen. So sollte zum Beispiel eine Domain bei der Suche nach dem Domainnamen (also zum Beispiel mittels http://www.google.de/search?q=example.com) an erster Stelle in den Suchergebnissen auftauchen. Ist dies nicht der Fall könnte das ein Indikator für eine mögliche Penalty sein. Ein ähnlicher Test lässt sich durchführen, wenn nach langen, zusammenhängenden Satzteilen einer Seite bei Google gesucht wird, die entsprechende Seite aber gar nicht oder nur sehr weit hinten in den Ergebnissen auftaucht.
Entfernung aus dem Index
Eine Entfernung aus dem Index einer Suchmaschine führt zum Verlust des gesamten Traffics über diese Suchmaschine. Diese Maßnahme wird von Google nur bei sehr schweren, offensichtlichen Verstößen gegen die Richtlinien der Google Webmaster Guidelines ergriffen. Einer der bekanntesten Fälle eines sogenannten Delistings (auch Site Ban genannt) traf im Jahr 2006 die Webseite von BMW, auf der sogenannte Doorway Pages zusammen mit Sneaky Redirects zur Manipulation des Rankings eingesetzt wurden. Siehe dazu auch BMW given Google ‚death penalty‘.